Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

0.0.0 Ü B E R S I C H T zu Allgemeine Tipps / Steuergestaltung

Tipps / Steuergestaltung

Übersicht

Steuern sind eine üble Last. Es lässt sich besser damit leben, wenn man nur zahlt, was man unbedingt zahlen muss.

Das dazu nötige Wissen vermittelt H E L F ER  IN  S T E U E R SA CHEN. Die Formulare für die Einkommensteuererklärung werden mit begleitenden Steuertipps Z E I L E  für  Z E I L E  besprochen. 

Allem vorangestellt sind einige Tipps und Hinweise zur Steuergestaltung, die jeder kennen sollte. 

♦   Übrigens, wer hat Steuertipps parat?

Das Steuerrecht ist hochkomplex und nur Experten könnten mit Steuertipps dienlich sein, z. B. die Experten im Finanzamt oder in den steuerberatenden Berufen. 

  • Steuertipps vom Finanzamt?

Fehlanzeige beim Finanzamt: "Auskünfte, bei denen die Erzielung eines Steuervorteils im Vordergrund steht (z. B. über Steuersparmodelle), sollen die Finanzämter nicht erteilen" (Anwendungserlass zu § 89 AO, Tz. 3.5.4).

  • Steuertipps vom Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein? 

Auch Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine sind mit Steuertipps mehr als  zurückhaltend, denn beide stehen unter der Knute / Aufsicht des Fiskus. Beide sind  praktisch "sein verlängerter Arm", festgeschrieben im Steuerberatungsgesetz / StBerG.

Schon bei der Prüfung zur Berufsqualifikation als Steuerberater mischt Fiskus mit; er stellt die schriftlichen Prüfungsaufgaben und von den sechs Mitgliedern des Prüfungsausschlusses sind drei Finanzbeamte (§ 35 StBerG).

Auch Lohnsteuerhilfevereine stehen unter der Aufsicht des Fiskus, so hinsichtlich der Qualifikation des Geschäftsführers.  

Sinn und Zweck der Aufsicht: Bei der späteren Ausübung ihres Berufes sollen Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine Vorarbeit leisten für die Finanzämter, indem sie fehlerfreie Steuererklärungen für ihre Mandanten abgeben. Dazu bedarf es einer gewissen Qualifikation für die steuerliche Beratung. Fehlerfrei bedeutet nicht nur formell fehlerfrei, sondern auch unter strikter Beachtung der "allgemeinen Rechtsauffassung im Steuerrecht". Bei Verletzung der besonders rigiden Berufspflichten drohen Rügen. Und wer seine Berufspflichten in besonderer Weise verletzt, dem droht gar der Verlust der Zulassung zur Berufsausübung.

  •  Hilfe vom HELFER IN STEUERSACHEN

Unser H E L F E R   I N  S T E U E R S A C H E N unterliegt keinen Berufspflichten, ist unabhängig, unbeeinflusst von jeglicher Gängelei. Gehen Sie im H E L F E R   I N  S T E U E R S A C H E N auf die Pirsch, dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen. 

Wir beginnen mit der sog. Abschnittsbesteuerung und der Steuerprogression, ein besonderes Beispiel dafür, wie uns der Fiskus das Geld aus der Tasche zieht.