Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

1.0.2 Als Arbeitnehmer Steuern sparen

Anlage N

Als Arbeitnehmer können Sie eine ganze Reihe von Vorteilen für sich verbuchen, die andere Beschäftigte, insbesondere freie Mitarbeiter nicht haben. Das sind Vorteile, die den Arbeitnehmern lt. Arbeitsrecht zustehen, aber auch steuerliche Vorteile. 

⇒   Arbeitsrechtliche Vorteile

Feste Arbeitszeiten; feste Bezüge; Urlaubsanspruch; Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall; Überstundenvergütung; kein Kapitaleinsatz; keine Pflicht zur Beschaffung von Arbeitsmitteln usw. Entscheidend ist, dass ein Arbeitnehmer nur seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, auf den Arbeitserfolg kommt es letztlich nicht an. Arbeitnehmer sind indessen weisungsgebunden. 

⇒   Steuerliche Vorteile

Wenn Sie als Arbeitnehmer nach Steuersparmöglichkeiten Ausschau halten, begegnen Ihnen zwei wichtige  Ansprechpartner, zunächst Ihr Arbeitgeber und sodann Ihr Finanzamt. 

 

♦   Ansprechpartner Arbeitgeber

Sie können bei passender Gelegenheit Ihren Chef und ggfs. auch den Betriebsrat auf steuerfreie Einnahmen und auf Sachbezüge ansprechen. Das Einkommensteuergesetz ist voll davon / Anlage N / Arbeitslohn / steuerfreie Einnahmen. Sachbezüge sind zwar steuerpflichtig, werden aber günstig bewertet. 

Steuerfreie Einnahmen vom Arbeitgeber

  1. Elterngeld (§ 3 Nr. 67 EStG);
  2. Arbeitnehmer-Sparzulage (5. Vermögensbildungsgesetz);
  3. Rabattfreibetrag bei Personaleinkauf (§ 8 Abs. 3 EStG);
  4. Steuerfreie Kindergartenplätze (§ 3 Nr. 33 EStG);
  5. Steuerfreie private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte wie z. B. Telefon, Computer (§ 3 Nr. 45 EStG);
  6. Steuerfreie Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 3b EStG);
  7. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse bei der betrieblichen Altersversorgung (z. B. Direktversicherung) nach § 3 Nr. 63 EStG;
  8. Pauschal besteuerter Arbeitslohn (§§ 40, 40a und 40b EStG), Anspruch auf Riester-Sparzulage nach dem 5. VermBG.
  9. Steuerfreier Auslagenersatz (Kundengeschenke, die im Auftrag des Arbeitgebers erworben worden sind; die Bewirtung von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers, die Garage, die der Arbeitnehmer für seinen Dienstwagen gemietet hat (BFH, Urteil v. 7.6.2002, IV R 145/99). Fortbildungsmaßnahmen, die der Arbeitnehmer auf eigene Rechnung erbracht hat, sind bei Übernahme oder Erstattung durch den Arbeitgeber steuerfrei (R 19.7 LStR). Die Vergütung für das elektrische Aufladen eines Elektro-Firmenwagens (Pkw) beim Arbeitnehmer zu Hause, den der Arbeitnehmer auch privat nutzt, ist als Auslagenersatz steuerfrei (BMF-Schreiben vom. 29. 09. 2020, IV C 5 - S 2334/19/10009 ).

Sachbezüge vom Arbeitgeber

Unterkunft und Verpflegung, bewertet nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung / SvEV bewertet Nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem vereinbarten Preis und dem Wert, der sich aus § 8 der Sachbezugsverordnung ergibt, ist dem Arbeitsentgelt zuzurechnen.

  1. Anwendung der 50 €-Freigrenze für Waren und Dienstleistungen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG),
  2. Anwendung der 60 €-Grenze für Aufmerksamkeiten(R 19.6 LStR),
  3. Pauschalierung von Sachbezügen jeglicher Art nach § 37b EStG mit 30 % Pauschalierung von Sachbezügen nach § 40 Abs. 2 EStG mit 25 % oder 15 % (z. B. Mahlzeiten im Betrieb).  
  4. Fortbildungs- / Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers für Maßnahmen nach § 82 Absatz 1 und 2 SGB III 
  5. Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können mit ihrem Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren. Der dadurch bedingte Lohnausfall wird durch Aufstockungsbeträge in Höhe von 20 % der Regelarbeitsbeträge abgefedert (§ 3 Nr. 28 EStG)
  6. Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen (§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG). Die Gutscheine dürfen zwar einen Geldbetrag ausweisen, berechtigen  aber ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen (ohne Barauszahlungsfunktion).
  7. Gewährung von Zusatz-Kranken-, Krankengeld- und Pflegeversicherungsschutz bei Abschluss einer Gruppen-Versicherung durch den Arbeitgeber (BFH Urteil vom 07.06.2018 - VI R 13/16)
  8. Gewährung von freiwilligem Unfallversicherungsschutz durch den Arbeitgeber (BFH Urteil vom 11.12.2008 - VI R 9/05)
  9. Gewährung von Essenmarken (Essensgutscheine, Restaurantschecks) und arbeitstäglichen Zuschüssen zu Mahlzeiten
  10. Prepaid-Geldkarten (ohne Barauszahlungsfunktion), die bei verschiedenen Akzeptanzstellen eines Verbundes eingelöst werden können
  11. Karten für ein beschränktes Warensortiment, z. B. Tankgutscheine, Kino-Gutscheine.
  12. Besuch von Sportveranstaltungen in der VIP-Loge des Arbeitgeber
  13. Freie Verpflegung

    Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV - zu bewerten. 

  14. Unterkunft / Wohnung

    Für eine freie Unterkunft sind in 2024 anzusetzen mtl. 278 €, für eine komplette Wohnung beträgt der Sachlohn zwei Drittel der Kaltmiete lt. Mietspiegel (§ 8 Abs. 2 Satz 12 EStG).

♦    Ansprechpartner Finanzamt

Der zweite Ansprechpartner ist Ihr Finanzamt, indem Sie in den Zeilen 30 - 86 der Anlage N Werbungskosten geltend machen. Nur wer hier alle seine beruflich veranlassten Kosten sorgfältig aufführt, verschenkt  kein Geld. 

An dieser Stelle nur die wichtigsten  Werbungskosten

  1. Entfernungspauschale Zeile 30
  2. Beiträge zu Berufsverbänden Zeile 56
  3. Aufwendungen für Arbeitsmittel Zeile Zeile 57
  4. Häusliches Arbeitszimmer Zeile 60
  5. Tagespauschale im Homeoffice Zeile 61
  6. Fortbildungskosten Zeile 63
  7. Kontoführungsgebühren. Die Steuerverwaltung erkennt pauschal sind 16 € pro Jahr als Werbungskosten an, Zeile 64