Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

5.9.1 Zeile 5 Belegschaftsaktien

Anlage N

Zusammenfassung / Begriff

Belegschaftsaktien sind Wertpapiere, die - zulasten des Gesellschaftsergebnisses – unentgeltlich an Arbeitnehmer ausgegeben ausgegeben werden. Da den Arbeitnehmern dieser Vorteil "im Rahmen ihres Arbeits-/Dienstverhältnisses" zufließt, liegen hier regelmäßig Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit vor.

  • Besteuerung der Belegschaftsaktien

Die Überlassung der Belegschaftsaktien ist bis 360 € im Kj. steuerfrei (§ 3 Nr. 39 EStG).

Die Dividendengutschriften aus diesen Aktien sind Einnahmen aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer (§ 20 EStG, § 32d Abs. 2 EStG).