Helfer in Steuersachen

Steuern? Mach ich selbst.

2.0.1 Zeile 4 - 9 Steuerermäßigung für Haushaltsnahe Aufwendungen

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Einleitung

Tragen Sie Ihre Aufwendungen in die jeweiligen Zeilen ein. Füllen Sie bitte nur die weißen Felder der Vordrucke deutlich und vollständig aus.

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2025

♦   Nachweise 

Eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen) und Handwerkerleistungen erhalten Sie nur, wenn Sie die Aufwendungen durch Rechnungen belegen können und die Rechnungen auf ein Konto des Leistungserbringers beglichen haben.

Bitte reichen Sie entsprechende Belege in Kopie nur ein, wenn Sie von Ihrem Finanzamt dazu aufgefordert werden. Für Barzahlungen, Baranzahlungen oder Barteilzahlungen und Barschecks erhalten Sie keine Steuerermäßigung.

♦   Kürzungen

Die Aufwendungen sind dabei zu kürzen:

  • Um bereits erhaltene oder noch zu erwartende Erstattungen von dritter Seite (z. B. einer Versicherung),
  • Leistungen der Pflegeversicherung und des persönlichen Budgets (§ 29 SGB IX), soweit sie ausschließlich und zweckgebunden für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt werden. Das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) brauchen Sie nicht von den Aufwendungen abzuziehen. Für die – wegen Anrechnung von Pflegegeld oder Pflegetagegeld – nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Aufwendungen für die häusliche Pflege können Sie in Zeile 5 die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beantragen.

♦   Ausschluss vom Abzug

Alle Aufwendungen dürfen keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein, sich noch nicht als außergewöhnliche Belastungen ausgewirkt haben, nicht als Sonderausgaben berücksichtigt worden sein und nicht zu den Kinderbetreuungskosten (Zeile 67 bis 73 der Anlage Kind) gehören. 

Sofern Sie den Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt haben möchten, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen laut den Zeilen 26 bis 28 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen noch im Rahmen der Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt laut Zeile 5 geltend machen.

♦   Aufteilung der Höchstbeträge

Leben mehrere alleinstehende Personen ganzjährig in einem Haushalt, können die Höchstbeträge insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden. Sind die alleinstehenden Personen Arbeitgeber im Rahmen eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses oder Auftraggeber von haushaltsnahen Dienstleistungen, von Pflege- und Betreuungsleistungen oder von Handwerkerleistungen, kann jeder seine tatsächlichen, anteiligen Aufwendungen grundsätzlich nur bis zur Höhe des hälftigen Abzugshöchstbetrages geltend machen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn alle einvernehmlich eine andere Aufteilung wählen (Zeile 12 bis 14).