Aktuelle Seite: Startseite > Inhalt > 08 Anlage HaushaltsnAufwendg > 2.0.1 Zeile 4 - 9 Steuerermäßigung für Haushaltsnahe Aufwendungen
Steuern? Mach ich selbst.
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Einleitung
Tragen Sie Ihre Aufwendungen in die jeweiligen Zeilen ein. Füllen Sie bitte nur die weißen Felder der Vordrucke deutlich und vollständig aus.
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen 2025

♦ Nachweise
Eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen) und Handwerkerleistungen erhalten Sie nur, wenn Sie die Aufwendungen durch Rechnungen belegen können und die Rechnungen auf ein Konto des Leistungserbringers beglichen haben.
Bitte reichen Sie entsprechende Belege in Kopie nur ein, wenn Sie von Ihrem Finanzamt dazu aufgefordert werden. Für Barzahlungen, Baranzahlungen oder Barteilzahlungen und Barschecks erhalten Sie keine Steuerermäßigung.
♦ Kürzungen
Die Aufwendungen sind dabei zu kürzen:
♦ Ausschluss vom Abzug
Alle Aufwendungen dürfen keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein, sich noch nicht als außergewöhnliche Belastungen ausgewirkt haben, nicht als Sonderausgaben berücksichtigt worden sein und nicht zu den Kinderbetreuungskosten (Zeile 67 bis 73 der Anlage Kind) gehören.
Sofern Sie den Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt haben möchten, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen laut den Zeilen 26 bis 28 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen noch im Rahmen der Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt laut Zeile 5 geltend machen.
♦ Aufteilung der Höchstbeträge
Leben mehrere alleinstehende Personen ganzjährig in einem Haushalt, können die Höchstbeträge insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden. Sind die alleinstehenden Personen Arbeitgeber im Rahmen eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses oder Auftraggeber von haushaltsnahen Dienstleistungen, von Pflege- und Betreuungsleistungen oder von Handwerkerleistungen, kann jeder seine tatsächlichen, anteiligen Aufwendungen grundsätzlich nur bis zur Höhe des hälftigen Abzugshöchstbetrages geltend machen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn alle einvernehmlich eine andere Aufteilung wählen (Zeile 12 bis 14).